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   OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - III-3 Ausl 108/14   

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OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - III-3 Ausl 108/14 (https://dejure.org/2014,55547)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.2014 - III-3 Ausl 108/14 (https://dejure.org/2014,55547)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. November 2014 - III-3 Ausl 108/14 (https://dejure.org/2014,55547)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 3 Ausl 108/14
    Wer durch die Einfuhr dieser Droge eine Vielzahl von Menschen solchen erheblichen Gefahren aussetzt, handelt verwerflich, seine Schuld wiegt schwer und rechtfertigt regelmäßig auch eine sehr strenge Bestrafung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 1994 - 2 BvR 2037/93 -, juris, m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 31. März 1987 - 2 BvM 2/86 - juris = BVerfGE 75, 1 ff., 16 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 15. August 2006 - 6 Ausl 19/06 - juris; Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 15. August 2006 - 2 BvR 1160/06 - juris sowie das dieser Entscheidung zu Grunde liegende Urteil des BGH vom 27. April 2006 - 4 StR 572/05 -, juris = NStZ 2006, 500 f.).
  • BGH, 27.04.2006 - 4 StR 572/05

    Verurteilung der "Opa-Bande" rechtskräftig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 3 Ausl 108/14
    Wer durch die Einfuhr dieser Droge eine Vielzahl von Menschen solchen erheblichen Gefahren aussetzt, handelt verwerflich, seine Schuld wiegt schwer und rechtfertigt regelmäßig auch eine sehr strenge Bestrafung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 1994 - 2 BvR 2037/93 -, juris, m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 31. März 1987 - 2 BvM 2/86 - juris = BVerfGE 75, 1 ff., 16 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 15. August 2006 - 6 Ausl 19/06 - juris; Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 15. August 2006 - 2 BvR 1160/06 - juris sowie das dieser Entscheidung zu Grunde liegende Urteil des BGH vom 27. April 2006 - 4 StR 572/05 -, juris = NStZ 2006, 500 f.).
  • BVerfG, 04.03.1994 - 2 BvR 2037/93

    Auslieferung wegen Betäubungsmittelhandels nach Griechenland bei drohender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 3 Ausl 108/14
    Wer durch die Einfuhr dieser Droge eine Vielzahl von Menschen solchen erheblichen Gefahren aussetzt, handelt verwerflich, seine Schuld wiegt schwer und rechtfertigt regelmäßig auch eine sehr strenge Bestrafung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 1994 - 2 BvR 2037/93 -, juris, m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 31. März 1987 - 2 BvM 2/86 - juris = BVerfGE 75, 1 ff., 16 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 15. August 2006 - 6 Ausl 19/06 - juris; Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 15. August 2006 - 2 BvR 1160/06 - juris sowie das dieser Entscheidung zu Grunde liegende Urteil des BGH vom 27. April 2006 - 4 StR 572/05 -, juris = NStZ 2006, 500 f.).
  • OLG Köln, 15.08.2006 - 6 Ausl 19/06

    Innerstaatliches Auslieferungsverbot nur bei unerträglich schwerer Strafe - total

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 3 Ausl 108/14
    Wer durch die Einfuhr dieser Droge eine Vielzahl von Menschen solchen erheblichen Gefahren aussetzt, handelt verwerflich, seine Schuld wiegt schwer und rechtfertigt regelmäßig auch eine sehr strenge Bestrafung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 1994 - 2 BvR 2037/93 -, juris, m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 31. März 1987 - 2 BvM 2/86 - juris = BVerfGE 75, 1 ff., 16 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 15. August 2006 - 6 Ausl 19/06 - juris; Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 15. August 2006 - 2 BvR 1160/06 - juris sowie das dieser Entscheidung zu Grunde liegende Urteil des BGH vom 27. April 2006 - 4 StR 572/05 -, juris = NStZ 2006, 500 f.).
  • BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 1160/06
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 3 Ausl 108/14
    Wer durch die Einfuhr dieser Droge eine Vielzahl von Menschen solchen erheblichen Gefahren aussetzt, handelt verwerflich, seine Schuld wiegt schwer und rechtfertigt regelmäßig auch eine sehr strenge Bestrafung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 1994 - 2 BvR 2037/93 -, juris, m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 31. März 1987 - 2 BvM 2/86 - juris = BVerfGE 75, 1 ff., 16 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 15. August 2006 - 6 Ausl 19/06 - juris; Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 15. August 2006 - 2 BvR 1160/06 - juris sowie das dieser Entscheidung zu Grunde liegende Urteil des BGH vom 27. April 2006 - 4 StR 572/05 -, juris = NStZ 2006, 500 f.).
  • BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01

    Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (Erklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 3 Ausl 108/14
    Danach ist die Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten ergangenen Strafurteils unzulässig, wenn der Verfolgte weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des ihn betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet war, noch ihm die Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (BGHSt 47, 120 ff. - juris; BVerfG NStZ-RR 2004, 308).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 26/04

    Auslieferung nach Italien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 3 Ausl 108/14
    Danach ist die Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten ergangenen Strafurteils unzulässig, wenn der Verfolgte weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des ihn betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet war, noch ihm die Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (BGHSt 47, 120 ff. - juris; BVerfG NStZ-RR 2004, 308).
  • BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 257/09
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 3 Ausl 108/14
    Im Hinblick darauf, dass selbst nach deutschem Strafrecht eine Vollstreckungsverjährung hinsichtlich der Verurteilungen noch nicht eingetreten ist (§ 79 Abs. 3 Nr. 1 StGB), ist ein solcher Ausnahmefall hier nicht gegeben (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. Februar 2009 - 2 BvR 257/09 -, juris, m.w.N.).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. November 2014 - III - 3 Ausl 108/14 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit er die Auslieferung des Beschwerdeführers für zulässig erklärt; er wird in diesem Umfang aufgehoben.

    Damit wird der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. November 2014 - III - 3 Ausl 108/14 - gegenstandslos.

  • BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 2735/14

    Verlängerung der einstweiligen Aussetzung der Auslieferung an die Behörden der

    den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. November 2014 - III - 3 Ausl 108/14 -.
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   OLG Düsseldorf, 02.09.2016 - 3 Ausl 108/14   

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OLG Düsseldorf, 02.09.2016 - 3 Ausl 108/14 (https://dejure.org/2016,77228)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.09.2016 - 3 Ausl 108/14 (https://dejure.org/2016,77228)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. September 2016 - 3 Ausl 108/14 (https://dejure.org/2016,77228)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.11.2014 - 2 BvR 2735/14

    Einstweilige Aussetzung der Auslieferung an die Behörden der Italienischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.2016 - 3 Ausl 108/14
    Die für den 2. Dezember 2014 geplante Übergabe des Verfolgten an die italienische Regierung ist durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 2014 (2 BvR 2735/14) bis zur Entscheidung über dessen Verfassungsbeschwerde ausgesetzt worden.

    a) Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bei der Auslieferung zur Vollstreckung von Abwesenheitsurteilen die unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätze bzw. der unverzichtbare Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung zu beachten sind (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2015, 2 BvR 2735/14, Rn. 60 m.w.N.).

  • BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01

    Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (Erklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.2016 - 3 Ausl 108/14
    Im Hinblick insbesondere darauf, dass danach dem Verfolgten die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich seiner Nichtkenntnis von dem Verfahren auferlegt wird, ist die Auslieferung zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2001 - 4 ARs 4/01 -, BGHSt 47, 120-127) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 3. März 2004 - 2 BvR 26/04 -, juris) regelmäßig nur dann zulässig, wenn die italienischen Strafverfolgungsbehörden eine Erklärung gemäß Art. 3 Abs. 1 S. 2 des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 abgeben, wonach dem Verfolgten das Recht auf ein neues Gerichtsverfahren gewährleistet wird, in dem seine Rechte der Verteidigung gewahrt werden.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 26/04

    Auslieferung nach Italien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.2016 - 3 Ausl 108/14
    Im Hinblick insbesondere darauf, dass danach dem Verfolgten die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich seiner Nichtkenntnis von dem Verfahren auferlegt wird, ist die Auslieferung zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2001 - 4 ARs 4/01 -, BGHSt 47, 120-127) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 3. März 2004 - 2 BvR 26/04 -, juris) regelmäßig nur dann zulässig, wenn die italienischen Strafverfolgungsbehörden eine Erklärung gemäß Art. 3 Abs. 1 S. 2 des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 abgeben, wonach dem Verfolgten das Recht auf ein neues Gerichtsverfahren gewährleistet wird, in dem seine Rechte der Verteidigung gewahrt werden.
  • EGMR, 09.04.1984 - 8966/80

    GODDI v. ITALY

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.2016 - 3 Ausl 108/14
    Auch über die Art und Weise, wie ein Rechtsanwalt, welcher nach bestem Wissen und Gewissen als Organ der Rechtspflege tätig wurde, seiner Aufgabe glaubte nachkommen zu müssen, ist ein Urteil nicht abzugeben (vgl. EGMR, Urteil vom 9. April 1984 - 1/1983/57/87 - Fall Goddi, EuGRZ 1985, 234, 236, Nr. 31).
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   OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - III-3 Ausl 108/14   

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OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - III-3 Ausl 108/14 (https://dejure.org/2014,59459)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.11.2014 - III-3 Ausl 108/14 (https://dejure.org/2014,59459)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EGMR, 13.02.2001 - 29731/96

    Dieter Krombach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 3 Ausl 108/14
    Die hier möglichen Einschränkungen müssen analog zum Recht auf Zugang zu einem Gericht in Art. 6 Abs. 1 EMRK ein berechtigtes Ziel verfolgen und dürfen (lediglich) den Wesensgehalt des Rechts nicht antasten (vgl. EGMR (3. Sektion), Urteil vom 13.2.2001 - 29731/96 [Krombach/Frankreich] Nr. 96, - beck-online), was hier aus den genannten Gründen nicht ersichtlich ist.
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